Kooperationen

Die Kanzlei nutzt die Form der Kooperation als eine Herausforderung für arbeitsteilig arbeitende Freiberufler, noch effektiver für den jeweiligen Mandanten Leistung erbringen zu können. Wir entscheiden von Fall zu Fall, ob eine Kooperation sinnvoll sein könnte, um die hohe Effektivität der Kooperation frühzeitig richtig zu nutzen.

Die langjährigen und vielfältigen Kontakte nach München sind ein starkes Fundament, auf das die Kanzlei in Boppard-Buchholz zurückgreifen kann.

Im Steuerstrafverfahren, um nur ein Beispiel zu nennen, ist die enge Verzahnung der Tätigkeit des straf- und steuerrechtlichen Verteidigers und des Steuerberaters unerlässlich. Diese „Kooperation“ tritt bislang zumeist ausschließlich in geschlossenen Gebilden auf, bei denen diese extrem effektive Arbeitsweise sehr zum Nutzen der Mandanten und auch der beteiligten Berater eingesetzt werden kann. Die Kooperation mit dem Steuerberater Dr. Göbel aus Koblenz dient dabei als Aushängeschild der Kanzlei.

Neu richtet die Kanzlei seit 2016 in Boppard eine Kooperation mit Dr. Schöfer, Dozent an der Sparkassenakademie für Unternehmenssanierung und Mitglied des Beraterpools der Deutschen Ausgleichsbank ein.