Ärzteberatung

Die Ärzteberatung ist gewachsen aus langjährigen Beziehungen zu Vertretern von Heilberufen. Spezielle Branchenkenntnisse dieser Berufsgruppen können individuell durch unsere Kanzlei zur Verfügung gestellt werden. In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern kann eine rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung strategisch auf die Belange von Heilberufen ausgerichtet werden.

Üblicherweise wird anwaltliche Beratung zu folgenden Bereichen der Ärzteberatung benötigt:

  • Kassenärztlichen Vereinigungen im gesamten Bundesgebiet. Wir begleiten Sie oder vertreten Sie in Ihrer Abwesenheit vor dem jeweiligen Ausschuss.
  • Wir legen Widerspruch ein und vertreten Sie vor den Berufungsausschüssen.
  • Wir vertreten Ihre Interessen bei Fragen um die lokale oder qualifikationsbezogene Sonderbedarfszulassung.
  • Interessenvertretung vor den Sozialgerichten
  • Ärzte und Psychotherapeuten im Verhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung in allen Konstellationen beruflicher Zusammenarbeit
  • Vertretung von Krankenhäusern
  • Vertretung von ambulanten Pflegediensten, Alten- und Pflegeheimen
  • Leistungserbringer des Gesundheitswesens